Viele Hauskäufer in Zypern kaufen ihre Häuser aufgrund des Systems in Zypern und des damit verbundenen langwierigen Prozesses ohne Eigentumsurkunde. Viele Hauskäufer durchlaufen den Prozess, ohne ihn wirklich zu verstehen, bis sie verkaufen müssen. Die meisten Käufer denken, dass sie dieses Problem beim Kauf nicht haben werden und viele glauben, dass sie ihre Immobilie viele Jahre behalten werden und bis dahin die Eigentumsurkunden erhalten haben.
Dann will der Eigentümer aus irgendeinem Grund ohne die Urkunden verkaufen. Was musst du tun? Hier sind die Details des Verfahrens, das während des Verkaufs- oder Kaufprozesses abläuft, was in beiden Szenarien gut zu wissen ist. Das zypriotische Rechtssystem verlangt, dass jeder Immobilienverkauf einem Steuersystem unterliegt, bei dem es sich entweder um eine Kapitalertragsteuer oder eine Einkommensteuer handelt. Die Einkommensteuer wird für Händler und Entwickler oder Einzelpersonen erhoben, die mehr als 2 bis 3 Immobilien kaufen und verkaufen können. Die Kapitalertragsteuern werden nach folgenden Abzügen in der Größenordnung von 20 % geschätzt:
- Der ursprüngliche Kaufpreis
- Alle Kosten, die Sie nachweisen können, dass sie für die bauliche Entwicklung der Immobilie entstanden sind
- 10.000CYP pro Person als persönliche Freibeträge
- Die Inflation für den Zeitraum, in dem Sie die Immobilie besaßen.
Darüber hinaus sollten Sie wissen, dass in Ermangelung einer separaten Eigentumsurkunde die einzige Möglichkeit zum Verkauf darin besteht, Ihren Vertrag zu kündigen und einen neuen Vertrag zwischen den Entwicklern und den neuen Käufern zu unterzeichnen. Dies kann zusätzliche Kosten verursachen, die als Stornogebühren bezeichnet werden. Der zu zahlende Betrag hängt von den Entwicklern ab, bei denen Sie gekauft haben. Zusätzlich werden Sie gebeten, die Stempelsteuer für den Rücktrittsvertrag zu zahlen, die 150 CYP für Immobilien bis 100.000 und 2% pro Tausend über 100.000 CYP beträgt. Verfahren im Zusammenhang mit Verkäufen sollten von Rechtsanwälten bearbeitet werden, die mit den entsprechenden Verfahren vertraut sind und die entsprechende Verantwortung sowohl für die rechtlichen als auch für die finanziellen Angelegenheiten übernehmen können. Daher sollten Sie bereit sein, Anwaltskosten zu zahlen, die unserer Erfahrung nach in der Größenordnung von CYP1000 zzgl. MwSt. liegen sollten. Das Verfahren zum Verkauf einer Immobilie, für die keine Einzelurkunde vorliegt, umfasst online die folgenden Aktionen:
- Zwischen dem Verkäufer (Erstkäufer) und dem neuen Käufer (Käufer) wird ein Vorvertrag geschlossen. In diesem Vorvertrag legen die Parteien den Preis, die Zahlungsbedingungen, den Liefertermin und die Anzahlung fest. Die Anzahlung sollte in diesem Fall als nicht erstattungsfähig angesehen werden und sollte mindestens 10 % des Kaufpreises betragen, um eine ordnungsgemäße Verpflichtung zu begründen.
- Der Verkäufer kündigt seinen Vertrag mit den Entwicklern und begleicht alle ausstehenden Beträge einschließlich etwaiger Stornierungsgebühren.
- Die Aufhebungsvereinbarung wird beim Finanzamt abgestempelt (Stempelsteuer) und beim Finanzamt wird ein Antrag auf Kapitalertragsteuerveranlagung gestellt.
- Der ursprünglich unterzeichnete Kaufvertrag des Verkäufers wird vom Grundbuchamt zurückgezogen.
- Der neue Vertrag wird zwischen den Entwicklern und den neuen Käufern unterzeichnet und beim Lands Office hinterlegt
- Die Übergabe der Schlüssel und die Zahlung des Restbetrages erfolgt. Gleichzeitig liefert der Verkäufer Kopien der Zahlungseingänge der Nebenkostenabrechnungen.
Die Frage der Eigentumsurkunden ist für viele ein Anliegen und ein System, das viele gerne geändert sehen würden. Es ist nur sinnvoll, das volle Eigentum an einer Immobilie zu erhalten, die man kauft. In der Zwischenzeit hoffen wir, dass dies hilft.
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