Im Falle von NRIs besteht die generelle Erlaubnis, unbewegliches Eigentum (außer landwirtschaftlichen Flächen, Plantagen oder Landhäusern) durch Erwerb zu erwerben. vorausgesetzt, die Zahlung erfolgt aus dem Deviseneinzahlungsverkehr oder einem gebietsfremden Konto in Indien, z. B. Fremdwährungskonto – NR (E), Fremdwährungskonto – FCNR oder Fremdwährungskonto – NRO-Konto. Obwohl unbewegliches Vermögen nicht definiert ist, umfasst es dasselbe:
- Wohnimmobilien als Immobilien, Bungalow, Apartment, Villen und alle anderen Arten von Wohnimmobilien
- Handelsimmobilien als Geschäfte, Büros und Ausstellungsräume
- Gewerblicher Rechtsschutz als Fabrikversprechen und Godowns
- Bauland für alle oben genannten Liegenschaften
Erwerb kann übrigens erfolgen
- Erwerb
- Erlangung des Eigentums als Geschenk
- Erbschaft und
- Anteil des gemeinsamen Vermögens, das durch Trennung von Familie oder Eigentum erhalten wurde.
Übertragung: Zwar ist die Übertragung nicht in den Verordnungen definiert, aber die Definition von FEMA, 99 [Sec. 2 (ze) of FEMA 1999] wird gelten und umfasst:
- Verkauf gegen Entgelt
- Umtausch von Eigentum
- Schenkung des Eigentums
- Abtretung des Rechts in einem gemeinsamen Eigentum.
Rückführung des Verkaufserlöses: Ein NRI, der ein indischer Staatsbürger oder ein ausländischer Staatsbürger indischer Herkunft ist, darf den Verkaufserlös eines unbeweglichen Vermögens unter den folgenden Bedingungen reparieren:
- Die Übernahme sollte in Übereinstimmung mit den bestehenden Devisengesetzen (dh FERA 73 oder FEMA 99) erfolgen.
- der Kaufpreis wurde aus dem Deviseneinzahlungsaufkommen oder dem Konto NRE / FCNR (B) erfüllt, und
- bei Wohnimmobilien ist die Rückführung auf maximal zwei Liegenschaften beschränkt.
Die NRIs, die sich im Ausland aufhalten, können eine Vereinbarung über ihre Angehörigen abschließen, indem sie die Vollmacht zu ihren Gunsten ausführen, wenn es ihnen nicht möglich ist, die Formalitäten zu erledigen Kauf (Verhandlungen mit dem Bauherrn oder dem Bauherrn, Abfassung und Unterzeichnung von Vereinbarungen und Inbesitznahme). Mieteinnahmen können nicht ins Ausland überwiesen werden und müssen dem Konto des Eigentümers der gebietsfremden Rupie des Eigentümers gutgeschrieben werden.
Immobilienmakler Heidelberg Makler HeidelbergSource by George Gonigal