Die geographische Lage Zyperns zwischen Europa, Asien, dem Nahen Osten und Afrika sowie die etablierten Infrastrukturen für Recht, Bankwesen und Buchhaltung veranlassen einheimische und ausländische Geschäftsleute, in Immobilien zu investieren . Ein wesentlicher Vorteil des zypriotischen Rechtssystems ist der Schutz des Eigentums ohne Diskriminierung. Gemäß dem zyprischen Gesetz können zypriotische Bürger und Ausländer alle Rechte an ihrem Eigentum genießen, ohne dass der Staat oder Einzelpersonen eingreifen. Außerdem ist Zypern seit 2004 ein EU-Mitgliedstaat und hat den Euro 2008 eingeführt. Dadurch wurde der Erwerb von Immobilien in Zypern einfacher.
Zyprioten und EU-Bürger:
Gemäß dem Zyperngesetz können Zypern und EU-Bürger Zypern uneingeschränktes Eigentum erwerben.
Nicht-EU-Bürger:
Für Nicht-EU Bürger gibt es Beschränkungen hinsichtlich Art und Größe der Immobilien, die sie kaufen dürfen. Nicht-EU-Bürger können ein Haus / eine Wohnung / ein Baugrundstück / Grundstück bis 4.014 m2 erwerben. Es sollte betont werden, dass auch Bürger aus Nicht-EU-Ländern ein Geschäft unter der Bedingung kaufen können, dass das Geschäft nur für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Darüber hinaus sollte hervorgehoben werden, dass zyprische Unternehmen, deren Anteilseigner Nicht-EU-Bürger sind, Geschäftsbüros und einen Wohnsitz für ihre ausländischen Arbeitnehmer erhalten können, da sie ein volles Amt haben.
Gemäß den Bestimmungen des Erwerbs von Unbewegliches Eigentum (Ausländerrecht) (Cap.109): Nicht-EU-Bürger, die in Zypern Immobilien erwerben möchten, müssen einen Antrag beim Bezirksamt des Distrikts einreichen, in dem sich das Grundstück befindet.
Der Antragsteller muss einreichen zusammen mit der Anmeldung die folgenden Dokumente / Einzelheiten:
• Form Comm 145 ausgefüllt und unterzeichnet
• Kaufvertrag
• Finanzlage (dh Kontoauszug)
• Angaben zum Grundstück und zum derzeitigen Eigentümer
• Zahlungsbedingungen und Erwerbsart
• Kopie des Reisepasses des Antragstellers und des Ehepartners. Wenn der Ehegatte nicht den gleichen Namen wie der Antragsteller hat, muss eine Heiratsurkunde vorgelegt werden
• Kopien der Regierungserhebungspläne
Das Zulassungsschreiben / -verweigerung des Bezirksamtes kann ungefähr bis zu sechs Monate dauern. Trotzdem kann der Anmelder in der Zwischenzeit einen Umzug des von ihm erworbenen Grundstücks vornehmen.
Eigentumsübergang:
Die Eigentumsübertragung des Grundstücks wird beim Department of Lands durchgeführt und Umfragen. Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
• Antragsformular N207;
• Die Eintragungsurkunde des Grundstücks;
• Kopie der Genehmigung des Bezirksamtes;
• Nachweis, dass alle Grundsteuern bezahlt wurden;
Gebühren und Abgaben:
Wenn ein Käufer das unbewegliche Vermögen unter seinem Namen beim Landratsamt anmeldet, er / Sie muss die entsprechende Überweisungsgebühr entrichten, die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung auf Basis des Marktwerts der Immobilie berechnet wird. Weitere Informationen finden Sie in Tabelle 1.
Wert der Immobilie in Euro / Transfergebühr (%)
Weniger als € 85.430,10 / 3
€ 85.430,10- € 170.860,14 / 5
Mehr als € 170.860,14 / 8
Tabelle 1
Unbewegliches Vermögen Steuer:
Gemäß Abschnitt 3 des Gesetzes 24/1980 ist der Eigentümer einer Immobilie zur Zahlung einer jährlichen Grundsteuer verpflichtet, wie in der folgenden Abbildung dargestellt.
Wert (€) ) / Jährliche Steuer (%)
Weniger als 40.000 / 0,6
40.001-120.000 / 0.8
120.001-170.000 / 0.9
170.001 -300.000 / 1.1
300.001-500.000 / 1.3
500.001-800.000 / 1.5
800.001-3.000.000 / 1.7
Mehr als 3.000.000 / 1.9
Stempelpflicht:
In der Regel ist der Käufer verpflichtet, eine Stempelsteuer in Höhe von 0,15% des Wertes der Immobilie in Höhe von 170.860,14 € und 0,20% für mehr als 170.860,14 € zu zahlen. Der Vertrag sollte innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung abgestempelt werden. Es ist zu beachten, dass, wenn Sie die Stempelsteuer nicht pünktlich zahlen, die Stempelsteuer zuzüglich einer Geldstrafe entrichtet werden muss.
Immobilienmakler Heidelberg Makler HeidelbergSource by Michael Chambers